Baumschutzsatzung zurückgewiesen

Die Mehrheit des Stadtrates stimmt gegen eine zusätzliche Regelmentierung privater Bäume

24.05.2021, 18:38 Uhr

Eingriff ins Privateigentum: Ausgleichszahlung, Ersatzpflanzung & Sanktionen

Kleine Bäume auf privatem Grund und Boden hätten bereits nach Willen von Grünen, SPD und Linken durch eine neue Satzung nicht mehr ohne Weiteres gefällt werden dürfen. Bei Verstößen hätten ordnungsbehördliche Verfahren eingeleitet werden müssen, die entsprechende Sanktionen nach sich gezogen hätten.

Hätte ich meinen Baum ausgleichlos fällen dürfen, um eine Kinderschaukel dort aufzubauen?
Sicherlich nein!
Die Antragssteller ließen weitestgehend offen, ab wann ein gewichtiger Grund vorläge. Gestalterische Zwecke des eigenen Hab und Guts gehörten aber offensichtlich nicht dazu.

Baumdurchmesser 19,01cm !
Betroffen wären laut Antragsteller Bäume ab einem Stammumfang von 60cm in 1m Höhe (Obstbäume und mehrstämmige Bäume abweichend). Ein kreisrunder Stamm mit einem Durchmesser von gerade einmal 19,01cm wäre bereits betroffen. Halten Sie einmal die kurze Kante eines DIN A4 Blattes neben dem Stamm. Diese ist 21cm breit.

  
Bevormundung & unverhältnismäßige Kosten
-  Unnötige Fällungen: Viele Bäume wären vor Inkrafttreten noch schnell gefällt worden, um späteren Fällverboten zuvorzukommen.  Aus gleichem Grund hätten nach Inkrafttreten viele Eigentümer völlig nachvollziehbar ihre eigenen Bäume vor Erreichen der 19,01cm Durchmesser gefällt.

- Strafe für Engagement: Diejenigen, die bisher Bäume gepflanzt haben, wären von Grünen, SPD und Linke für Ihren ökologischen Beitrag bestraft worden.

- Hoher Verwaltungsaufwand / Kosten: Die Verwaltung konstatierte einen erheblichen monetären und personellen Aufwand für eine notwendige Katastererstellung, die Antragsbearbeitung und die Ahndung von Verstößen.

- Geringe Wirkung: Laut Verwaltung werden statistisch 80% der Anträge bei Bauvorhaben in Gemeinden mit einer Baumschutzsatzung genehmigt. Der Aufwand einer solchen Satzung ist somit hinsichtlich künftiger Bauvorhaben absolut unverhältnismäßig.

 
Umwelt-, Natur- & Landschaftsschutz sind wichtig - Fördern statt Fordern:
Die CDU hält eine lokale Klimapolitik ebenso wie den Erhalt unserer Geilenkirchener Landschaft für sehr wichtig. Wir müssen hier aber gemeinsam handeln, statt durch die Politik weitere Verbote zu schaffen. Dieses dürfen nur das letzte Mittel sein.

50% der Niederschlagswassergebühr können mittlerweile durch Regennutzungsanlagen, Versickerungsanlagen und begrünte Dachflächen reduziert werden. Wir brauchen solche Anreize statt weiterer Verbote zur Förderung unseres Ökosystems. Die Initiative der Gebührenreduzierung ging im Übrigen von den Fachkräften aus der Stadtverwaltung aus.


Irreführender Deckmantel

Als „bürger*innenfreundlich“ betitelten die Antragssteller die Satzung und sahen sie nicht als Bevormundung. Wie sagte Franz-Josef Strauß einst: „Selbst dann, wenn man eine rosarote Brille aufsetzt, werden Eisbären nicht zu Himbeeren.“
Urteilen Sie selbst!


Kommt die Satzung?

Nein. Die Mehrheit der Ratsmitglieder hält die Geilenkirchener Bürger für mündig und verantwortungsbewusst gegenüber der Natur, sodass sie den Antrag in der Ratssitzung am 19.05.2021 ablehnten.

 

aktualisiert von Lars Speuser, 24.05.2021, 19:13 Uhr